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Normale Version: Birnen langfristig erh?tlich?
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Sind die Gl?hbirnen f?r das Labor (Duka-Birnen und insbesondere die Opal-Lampen) langfristig erh?tlich und wie z.B. Backofen- oder K?hlschrankgl?hlampen ebenfalls vom EU-Verkaufsverbot f?r Gl?hlampen ausgeschlossen?



Oder m?ssen wir uns beeilen und rechtzeitig hamstern? <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/ohmy.gif' class='bbc_emoticon' alt=':huh:' />



Gru?Torsten

(der froh ist, dass es uns offenbar so gut geht, dass solche Regelungen unsere gr?ten Sorgen sind)
Ich glaub es wird alles nicht so hei?gegessen wie es gekocht wird....



Da?es ie Lampen f?r Spezialzwecke (Vergr?erungslampen, Dukalampen etc.) auch in Zukunft noch geben wird, notfalls werden die Sachen importiert, da bin ich mir sicher...

Wo ich mir aber auch sicher bin ist, da?das alles schweineteuer werden wird... Insofern ist der Gedanke der Bevorratung nicht so abwegig.....
Ziel der Verordnung ist es nicht spezial-Lampen aus dem Markt zu nehmen, sondern Gl?hlampen in haushaltsnaher Verwendung durch Energiesparlampen zu ersetzen.

Bisher ist mir nichts bekannt, was bei Vergr?erungslampen Anlass zur Besorgnis geben k?nte.



Viele Gr??,



Mirko
Die Durchf?hrungsverordnung zu dieser EU-Bestimmung ging ja auch noch nicht durch die Presse.



Schon vor mehreren Monaten schrieb ich bereits meine Empfehlung, Duka-Leuchtmittel auf Vorrat zu kaufen.



Daran hat sich nach meiner aktuellen Kenntnis um diese Durchf?hrungsverordnung in der BRD nichts ge?dert. Damals wie heute empfehle ich den Kauf auf Vorrat. Mit diesem Beitrag lehne ich mich weit aus dem Fenster.



Beste Gr??,

Franz
Dass das Ziel ein anderes ist, ist ja bekannt.

Nur ob auf dem Weg dorthin nicht das ein oder andere auf der Strecke bleibt zeigt sich wohl erst sp?er.



Ich danke jedenfalls f?r die Antworten!



Gr?? aus dem Allg?,

Torsten
Also erst einmal m?hte ich meinen Lehrmeister zitieren, der immer sagte "es gibt kein elektrisches Obst", die Dinger hei?n schlicht und einfach Gl?hlampe.



Initiiert von Franz' Beitrag habe ich mich mal auf die Suche nach der EU-Verordnung gemacht und bisher keine EU-Richtlinie gefunden. Allerdings bin ich ?ber zwei Pressemeldungen der EU gestolpert, wo ganz klar von Haushaltsgl?hlampen gesprochen wird. Eine Opallampe ist f?r meine Begiffe weder eine Haushaltslampe noch eine sogenannte "Allgebrauchslampe". F?r meine Einsch?zung geh?en Opallampen zu den Sonderlampen, die in einer Ausf?hrungsrichtlinie dann explizit ausgenommen sein werden.



Mal ehrlich, mit einer Energiesparlampe kann ich keinen Vergr?erer betreiben, das geht physikalisch nicht oder nur mit sehr gro?n Anstrengungen.



Martin
Hallo Martin,



die entsprechende Verordnung findet sich - wie k?nte es anders sein <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/tongue.gif' class='bbc_emoticon' alt=':huh:' /> - auf den Webseiten der EU: [url="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0003:0016%3a%44E%3a%50DF"]http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...003:0016:DE:PDF[/url]



Wichtig ist das, was in Art. 1, Satz 4 steht: "4. ?Speziallampe? bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihr beigef?gten Produktinformation nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist."



Und das trifft auf Opallampen nicht zu, die sind n?lich sehr gut zur Haushaltsbeleuchtung geeignet und fallen ebenfalls unter den Code 31.50.13.00 aus dem noch zu zitierenden Gutachten. Dummerweise wurde diese Einteilung getroffen, denn damit ist auch eine Opallampe eine Allgebrauchslampe geworden.



Die Vorbemerkung (20) spezifiziert das noch etwas n?er: "(20) Bei der ?erpr?fung dieser Verordnung sollte besonders darauf geachtet werden, wie sich der Absatz von Speziallampen entwickelt hat, um sicherzustellen, dass sie nicht f?r allgemeine Beleuchtungszwecke verwendet werden; [...]" D.h., selbst wenn Opallampen weiterhin erh?tlich bleiben, erledigt sich das in dem Moment, wo die ersten paar hundert Leute damit ihre Leselampe ausr?sten.



Im der Verordnung zugrunde liegenden Gutachten*] werden Opallampen ebenfalls nicht gesondert betrachtet, sondern gleich in der ersten Zeile gemeinsam mit normalem Gl?hobst abgefr?hst?ckt.



Also: Opallampen besser auf Vorrat kaufen... Aus den USA sollten sie nicht zu beziehen sein wg. falscher Betriebsspannung, herk?mliche Leuchtmittel aus China scheiden wegen gesonderter zolltechnischer Behandlung dann ebenfalls aus.



Man hat zwar an Backofenbeleuchtungen gedacht, aber offenbar tats?hlich Leuchtmittel f?r Vergr?erungsger?e nicht ber?cksichtigt.



Meine Sicht der Dinge.



Beste Gr??,

Franz



*]: [url="http://www.eup4light.net/assets/pdffiles/Lot19part1/EuP_Domestic_Task1_V22.pdf"]http://www.eup4light.net/assets/pdffiles/L...c_Task1_V22.pdf[/url], Seite 11, Code 31.50.13.00. Das schlie? Opallampen mit ein.
Hallo Franz,



genau die Verordnung habe ich gesucht und bisher nicht gefunden. Ich bin ja bekanntermassen von der elektrischen Fraktion und sch?ttele innerlich nur den Kopf.



Nat?rlich k?nte man eine Opallampe zur Raumbeleuchtung nehmen, aber diese gibt es nur mit 75 W und 150 W und heute schon zu Preisen jenseits von gut und b?e, wenn ich das mit konventionellen Gl?hlampen vergleiche. Ich w?rde da eher die von Dir erw?nte Backofenlampe nehmen, denn erstens haben Leselampen f?rs Bett nicht selten ein E14-Gewinde und zweitens passen f?r einen Leseleuchte eher 15 W denn 150 W.



Ungeachtet dessen werde ich jetzt aber bunkern und meinen Bestand auff?llen - wer wei? was den Leuten in Br?ssel noch alles in den Sinn kommt.



Ach ja zum Thema USA-Import: Nat?rlich passt das nicht, hat aber dennoch einen gewissen Charme. Die Lichatausbeute einer Gl?hlampe ist vom Strom abh?gig. Bekanntermassen hat man in den USA etwas um die 110...130 Volt bei 60 Hz. Die Frequenz ist einer Gl?hlampe als nahezu reinrassiger ohmscher Widerstand egal und die Spannung kann man mit einem Trafo anpassen, elektronische Schaltung geht auch. Man h?te den Vorteil einer etwas besseren Lichtausbeute, ob das allerdings den Aufwand der exteren Beschaltung lohnt, wage ich zu bewzeifeln.



Martin
Hallo,



das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel3:



(2) Ab 1. September 2009 gilt:

Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von

Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht

wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes

anzugeben:

a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe

und

<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt

nicht geeignet ist.

In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen

Unterlagen zur Konformit?sbewertung sind gegebenenfalls

die technischen Eigenschaften aufzuf?hren, aufgrund deren

die Lampe f?r den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck




Dann w?e eine Opallampe f?r den Hausgebrauch ungeeignet weil der Verwendungszweck daf?r nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verk?flich.



Sch?e Woche



Roland
Hallo!



Ich teile Franz rechtliche Darstellung nicht. Die Verordnung sieht zwei Definitionen des Begriffs Speziallampe vor, die alternativ und nicht kumulativ sind. Eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung geeignet ist, ist dann eine Speziallampe, wenn sie in der Produktbeschreibung entsprechend als zur Raumbeleuchtung nicht geeignet definiert wird. Meiner Meinung nach steht daher die Verordnung der Kommission der Herstellung und dem Verkauf von Opallampen etc. nicht entgegen. Das entspricht dem, was Mirko geschrieben hat.



Das hei?, dass es darauf ankommt, ob die Produktbeschreibungen entsprechend angepasst wird oder nicht. Das ist keine juristische, sondern eine ?onomische Frage.



Theoretisch w?e es nat?rlich auch m?lich, dass nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten Opallampen verbieten (und das dann der EU in die Schuhe schieben), da w?sste ich jetzt nichts davon, hab da aber auch keine Insiderinformationen.



Thomas
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