Hallo "Herold35",
da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekanntermaßen hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, möchte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen völligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas ergänzen.
Die Kurzform findet sich ganz unten.
Zunächst: Die Diktion dieses Nachsatzes lässt beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine völlig ungefährliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!
(Und deshalb ging mir als einigermaßen sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)
Ich möchte folgendes ergänzen:
- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (ätzend) und "N" (umweltgefährlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsverstoß dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende behördliche Handelsgenehmigung.
Letztere gibt es erst, wenn bei der zuständigen Behörde u.a. entsprechende Sachkunde, Lagermöglichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden können. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich nämlich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
- R-/S-Sätze: Diese wurden sträflicherweise nicht einmal aufgeführt. Ich hole das hiermit nach:
- R 34-50/53: "Verursacht Verätzungen", "Sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben"
- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschluss aufbewahren", "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen", "Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"
- Weiterhin darf der für den Versand vorgesehene Kunststoffbehälter nicht älter als fünf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.
- Bei einem hellen, nicht luftdichten Behältnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leuchtet feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.
- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-Sätze aufgedruckt (ersteres wäre für den Augenarzt eine sehr große Hilfe bei der Erhaltung der Sehfähigkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Gesülze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Homöopathie. Mir graust es.
- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") über eBay wohl sichergestellt wird, dass der Käufer über die nötige Sachkunde verfügt. Dies ist nämlich eine der Verkäuferpflichten und dieser haftet dafür vor dem Gesetz.
Der Verkäufer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer hinsichtlich
- kontrollierter Lagerung der Chemikalie
- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausrüstung
- Kenntnis der erforderlichen Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Verschütten oder Freisetzen
- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und Rückständen
hinreichend sachkundig ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu bestätigen und muss folglich mindestens volljährig sein.
Ich überlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsstätten zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verkäufer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europäischen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich nämlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.
Kurzform:
Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verkäufer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Franz S. Borgerding
da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekanntermaßen hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, möchte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen völligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas ergänzen.
Die Kurzform findet sich ganz unten.
Zunächst: Die Diktion dieses Nachsatzes lässt beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine völlig ungefährliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!
(Und deshalb ging mir als einigermaßen sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)
Ich möchte folgendes ergänzen:
- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (ätzend) und "N" (umweltgefährlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsverstoß dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende behördliche Handelsgenehmigung.
Letztere gibt es erst, wenn bei der zuständigen Behörde u.a. entsprechende Sachkunde, Lagermöglichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden können. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich nämlich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
- R-/S-Sätze: Diese wurden sträflicherweise nicht einmal aufgeführt. Ich hole das hiermit nach:
- R 34-50/53: "Verursacht Verätzungen", "Sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben"
- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschluss aufbewahren", "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen", "Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"
- Weiterhin darf der für den Versand vorgesehene Kunststoffbehälter nicht älter als fünf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.
- Bei einem hellen, nicht luftdichten Behältnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leuchtet feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.
- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-Sätze aufgedruckt (ersteres wäre für den Augenarzt eine sehr große Hilfe bei der Erhaltung der Sehfähigkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Gesülze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Homöopathie. Mir graust es.
- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") über eBay wohl sichergestellt wird, dass der Käufer über die nötige Sachkunde verfügt. Dies ist nämlich eine der Verkäuferpflichten und dieser haftet dafür vor dem Gesetz.
Der Verkäufer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer hinsichtlich
- kontrollierter Lagerung der Chemikalie
- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausrüstung
- Kenntnis der erforderlichen Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Verschütten oder Freisetzen
- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und Rückständen
hinreichend sachkundig ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu bestätigen und muss folglich mindestens volljährig sein.
Ich überlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsstätten zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verkäufer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europäischen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich nämlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.
Kurzform:
Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verkäufer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Franz S. Borgerding

