Hallo,
das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel 3:
(2) Ab 1. September 2009 gilt:
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von
Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht
wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes
anzugeben:
a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe
und
<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt
nicht geeignet ist.
In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen
Unterlagen zur Konformitätsbewertung sind gegebenenfalls
die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren
die Lampe für den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck
Dann wäre eine Opallampe für den Hausgebrauch ungeeignet, weil der Verwendungszweck dafür nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verkäuflich.
Schöne Woche
Roland
das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel 3:
(2) Ab 1. September 2009 gilt:
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von
Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht
wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes
anzugeben:
a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe
und
<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt
nicht geeignet ist.
In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen
Unterlagen zur Konformitätsbewertung sind gegebenenfalls
die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren
die Lampe für den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck
Dann wäre eine Opallampe für den Hausgebrauch ungeeignet, weil der Verwendungszweck dafür nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verkäuflich.
Schöne Woche
Roland