Hallo!
Ich teile Franz rechtliche Darstellung nicht. Die Verordnung sieht zwei Definitionen des Begriffs Speziallampe vor, die alternativ und nicht kumulativ sind. Eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung geeignet ist, ist dann eine Speziallampe, wenn sie in der Produktbeschreibung entsprechend als zur Raumbeleuchtung nicht geeignet definiert wird. Meiner Meinung nach steht daher die Verordnung der Kommission der Herstellung und dem Verkauf von Opallampen etc. nicht entgegen. Das entspricht dem, was Mirko geschrieben hat.
Das hei?, dass es darauf ankommt, ob die Produktbeschreibungen entsprechend angepasst wird oder nicht. Das ist keine juristische, sondern eine ?onomische Frage.
Theoretisch w?e es nat?rlich auch m?lich, dass nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten Opallampen verbieten (und das dann der EU in die Schuhe schieben), da w?sste ich jetzt nichts davon, hab da aber auch keine Insiderinformationen.
Thomas
Ich teile Franz rechtliche Darstellung nicht. Die Verordnung sieht zwei Definitionen des Begriffs Speziallampe vor, die alternativ und nicht kumulativ sind. Eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung geeignet ist, ist dann eine Speziallampe, wenn sie in der Produktbeschreibung entsprechend als zur Raumbeleuchtung nicht geeignet definiert wird. Meiner Meinung nach steht daher die Verordnung der Kommission der Herstellung und dem Verkauf von Opallampen etc. nicht entgegen. Das entspricht dem, was Mirko geschrieben hat.
Das hei?, dass es darauf ankommt, ob die Produktbeschreibungen entsprechend angepasst wird oder nicht. Das ist keine juristische, sondern eine ?onomische Frage.
Theoretisch w?e es nat?rlich auch m?lich, dass nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten Opallampen verbieten (und das dann der EU in die Schuhe schieben), da w?sste ich jetzt nichts davon, hab da aber auch keine Insiderinformationen.
Thomas