Silbernitrat Zur Herstellung Von Fotopapier

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100 gramm Silbernitrat zur Herstellung von z.B.Fotopapieren hoher

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[url="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=45721&item=7516263383&rd=1&ssPageName=WDVW"]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW[/url]



Viel Glück!
Hallo "Herold35",

da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekanntermaßen hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, möchte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen völligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas ergänzen.

Die Kurzform findet sich ganz unten.

Zunächst: Die Diktion dieses Nachsatzes lässt beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine völlig ungefährliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!

(Und deshalb ging mir als einigermaßen sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)

Ich möchte folgendes ergänzen:

- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (ätzend) und "N" (umweltgefährlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsverstoß dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende behördliche Handelsgenehmigung.

Letztere gibt es erst, wenn bei der zuständigen Behörde u.a. entsprechende Sachkunde, Lagermöglichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden können. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich nämlich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.

- R-/S-Sätze: Diese wurden sträflicherweise nicht einmal aufgeführt. Ich hole das hiermit nach:

- R 34-50/53: "Verursacht Verätzungen", "Sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben"

- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschluss aufbewahren", "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen", "Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"

- Weiterhin darf der für den Versand vorgesehene Kunststoffbehälter nicht älter als fünf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.

- Bei einem hellen, nicht luftdichten Behältnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leuchtet feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.

- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-Sätze aufgedruckt (ersteres wäre für den Augenarzt eine sehr große Hilfe bei der Erhaltung der Sehfähigkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Gesülze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Homöopathie. Mir graust es.

- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") über eBay wohl sichergestellt wird, dass der Käufer über die nötige Sachkunde verfügt. Dies ist nämlich eine der Verkäuferpflichten und dieser haftet dafür vor dem Gesetz.

Der Verkäufer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer hinsichtlich

- kontrollierter Lagerung der Chemikalie

- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes

- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausrüstung

- Kenntnis der erforderlichen Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Verschütten oder Freisetzen

- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und Rückständen

hinreichend sachkundig ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu bestätigen und muss folglich mindestens volljährig sein.

Ich überlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsstätten zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verkäufer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europäischen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich nämlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.

Kurzform:

Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verkäufer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Franz S. Borgerding
Hallo Franz,

ich glaube nicht, dass der Spammer hier nochmal reinschaut. Da wird wohl nur ein mail an ihn oder ebay oder beide den richtigen Adressaten finden.

Viele Grüße, Stefan
Hallo Stefan,

ich war bereits so frei :-)

Beste Grüße,

Franz
[quote name='cfb_de' date='May 16 2005, 09:21 PM']Hallo Stefan,



ich war bereits so frei:-)



Beste Grüße,

Franz[/quote]

Scheint niemanden zu jucken. Die Auktion läuft noch. <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/dry.gif' class='bbc_emoticon' alt='<_<' />
Die Anzeige auch. Das Gewerbeamt ist da sehr kooperativ.

Beste Grüße,

Franz
mal ganz abgesehn davon dass man mit reinem silbernitrat noch lange kein fotopapier herstellen kann und schon gar nicht in "hoher Qualität".......

silbernitrat ist bei der ganzen sache noch das am einfachsten zu bekommende produkt.

viel schwieriger wird es beim sensibilisator, der gelatine und den stabilisatoren.

und nicht zuletzt ist die gleichmäßigkeit der beschichtung und die trocknung Qualität entscheidend.

na ja vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)

Grüße,

mirko
(This post was last modified: 21-05-2005, 03:45 PM by Mirko Boeddecker.)
Hallo Mirko,

alles korrekt, was Du zur Papierherstellung schreibst (würde mich auch wundern, wenn nicht:-), mir ging es aber in erster Linie darum, dass der Chemikalienhandel eindeutigen gesetzlichen Vorschriften unterliegt und das nicht ohne Grund.

Selbst im Chemiebaukasten (bisher immer Quelle unlustigster Gefahrenmomente) ist das Kaliumpermanganat mit derart viel Braunstein inhibiert, dass man fast nichts mehr damit anfangen kann.

Quote:vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)

Tatsächlich wird das Zeug dafür benutzt und ist in Stiftform gepresst als "Hülsenstein" im Sortimentskasten ordentlicher Landärzte. Als Pulver ist die gezielte Anwendung extrem schwer, weshalb das Angebot nicht einmal dazu taugt (außerdem ist er da grenzwertig zu den entsprechenden Medizinprodukt-Gesetzen).

Wie dem auch sei, entweder das Amt oder eBay haben ja offenbar geschaltet. Vielleicht auch der Verkäufer selbst.

Beste Grüße,

Franz
Hi Franz,

mal rein interesse halber, ists die "Hausabfüllung" oder das reine Verkaufen, was strafbar ist? [url="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=45720&item=7517979954&rd=1"]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7517979954&rd=1[/url]



[/QUOTE]Letztlich habe ich nüchtlich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu müssen um dann solch wüste Dinge bei eBay als Tagesgeschäft zu sehen.[QUOTE]



Kann ich nachvollziehen. Genauso, wenn man als "sorgfältiger Amateur" mit einem Heidenaufwand im Rahmen des Erlaubten zu bleiben versucht, und dann liest, das Zeug gehört am besten aufs Müsli.



Gruß
Martin
Hallo Martin,

es geht um beides. Die "Hausabfüllung" mit dem Zweck des Verkaufs fällt bereits unter "Herstellung", der Verkauf fällt unter "Inverkehrbringen". Ersteres bedarf der Genehmigung wegen Arbeitssicherheit, letzteres der Genehmigung, weil nach ChemG das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen schlichtweg verboten ist, wenn man nicht die nötige Erlaubnis dazu hat.

Gefahrstoffe i.S.d. ChemG sind alle Stoffe, die

1. explosionsgefährlich,

2. brandfördernd,

3. hochentzündlich,

4. leichtentzündlich,

5. entzündlich,

6. sehr giftig,

7. giftig,

8. gesundheitsschädlich,

9. ätzend,

10. reizend,

11. sensibilisierend,

12. krebserzeugend,

13. fortpflanzungsgefährdend,

14. erbgutverändernd oder

15. umweltgefährlich sind;

ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.

Weiterhin besteht für bestimmte Gefahrstoffe nicht nur die Beschränkung, wer sie abgeben darf, sondern auch eine klare Erwerbsbeschränkung. So darfst Du z.B. als Privatmensch kein Kaliumdichromat mehr kaufen.

Aus o.g. Definition eines Gefahrstoffs ergibt sich zwingend, dass der Verkauf von Silbernitrat (und vielen anderen Chemikalien) ohne entsprechende Erlaubnis über eBay nicht statthaft ist. Da sich eBay dafür offenbar nicht interessiert, findet diese Rechtsbrüche leider weiterhin statt und gefährden ahnungslose Mitmenschen. Spaßverstehe ich da keinen und akzeptieren kann ich das auch nicht.

Literatur dazu: ChemG, ChemVerbotsV (beide online verfügbar über: [url="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/GESAMT_index.html"]Gesetze online[/url]) sowie TA Luft, TA Siedlungsabwässer, Arbeitsstättenverordnung und weitere Verordnungen.

Beste Grüße,

Franz



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