Birnen langfristig erhältlich?

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Sind die Glühbirnen für das Labor (Duka-Birnen und insbesondere die Opal-Lampen) langfristig erhältlich und wie z.B. Backofen- oder Kühlschrankglühlampen ebenfalls vom EU-Verkaufsverbot für Glühlampen ausgeschlossen?

Oder müssen wir uns beeilen und rechtzeitig hamstern? <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/ohmy.gif' class='bbc_emoticon' alt=':huh:' />

Gruß Torsten

(der froh ist, dass es uns offenbar so gut geht, dass solche Regelungen unsere größten Sorgen sind)
Ich glaub es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird....

Daß es die Lampen für Spezialzwecke (Vergrößerungslampen, Dukalampen etc.) auch in Zukunft noch geben wird, notfalls werden die Sachen importiert, da bin ich mir sicher...

Wo ich mir aber auch sicher bin ist, daß das alles schweineteuer werden wird... Insofern ist der Gedanke der Bevorratung nicht so abwegig.....
Ziel der Verordnung ist es nicht spezial-Lampen aus dem Markt zu nehmen, sondern Glühlampen in haushaltsnaher Verwendung durch Energiesparlampen zu ersetzen.

Bisher ist mir nichts bekannt, was bei Vergrößerungslampen Anlass zur Besorgnis geben könnte.

Viele Grüße,

Mirko
(This post was last modified: 04-05-2009, 09:55 PM by Mirko Boeddecker.)
Die Durchführungsverordnung zu dieser EU-Bestimmung ging ja auch noch nicht durch die Presse.

Schon vor mehreren Monaten schrieb ich bereits meine Empfehlung, Duka-Leuchtmittel auf Vorrat zu kaufen.

Daran hat sich nach meiner aktuellen Kenntnis um diese Durchführungsverordnung in der BRD nichts geändert. Damals wie heute empfehle ich den Kauf auf Vorrat. Mit diesem Beitrag lehne ich mich weit aus dem Fenster.

Beste Grüße,

Franz
Dass das Ziel ein anderes ist, ist ja bekannt.

Nur ob auf dem Weg dorthin nicht das ein oder andere auf der Strecke bleibt zeigt sich wohl erst später.

Ich danke jedenfalls für die Antworten!

Grüße aus dem Allgäu,

Torsten
Also erst einmal möchte ich meinen Lehrmeister zitieren, der immer sagte "es gibt kein elektrisches Obst", die Dinger heißen schlicht und einfach Glühlampe.

Initiiert von Franz' Beitrag habe ich mich mal auf die Suche nach der EU-Verordnung gemacht und bisher keine EU-Richtlinie gefunden. Allerdings bin ich über zwei Pressemeldungen der EU gestolpert, wo ganz klar von Haushaltsglühlampen gesprochen wird. Eine Opallampe ist für meine Begiffe weder eine Haushaltslampe noch eine sogenannte "Allgebrauchslampe". Für meine Einschätzung gehören Opallampen zu den Sonderlampen, die in einer Ausführungsrichtlinie dann explizit ausgenommen sein werden.

Mal ehrlich, mit einer Energiesparlampe kann ich keinen Vergrößerer betreiben, das geht physikalisch nicht oder nur mit sehr großen Anstrengungen.

Martin
(This post was last modified: 07-05-2009, 01:43 PM by mdeutgen.)
Hallo Martin,

die entsprechende Verordnung findet sich - wie könnte es anders sein <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/tongue.gif' class='bbc_emoticon' alt=':huh:' /> - auf den Webseiten der EU: [url="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0003:0016%3a%44E%3a%50DF"]http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...003:0016:DE:PDF[/url]

Wichtig ist das, was in Art. 1, Satz 4 steht: "4. ‘Speziallampe’ bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihr beigefügten Produktinformation nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist."

Und das trifft auf Opallampen nicht zu, die sind nämlich sehr gut zur Haushaltsbeleuchtung geeignet und fallen ebenfalls unter den Code 31.50.13.00 aus dem noch zu zitierenden Gutachten. Dummerweise wurde diese Einteilung getroffen, denn damit ist auch eine Opallampe eine Allgebrauchslampe geworden.

Die Vorbemerkung (20) spezifiziert das noch etwas näher: "(20) Bei der Überprüfung dieser Verordnung sollte besonders darauf geachtet werden, wie sich der Absatz von Speziallampen entwickelt hat, um sicherzustellen, dass sie nicht für allgemeine Beleuchtungszwecke verwendet werden; [...]" D.h., selbst wenn Opallampen weiterhin erhältlich bleiben, erledigt sich das in dem Moment, wo die ersten paar hundert Leute damit ihre Leselampe ausrüsten.

Im der Verordnung zugrunde liegenden Gutachten*] werden Opallampen ebenfalls nicht gesondert betrachtet, sondern gleich in der ersten Zeile gemeinsam mit normalem Glühobst abgefrühstückt.

Also: Opallampen besser auf Vorrat kaufen... Aus den USA sollten sie nicht zu beziehen sein wg. falscher Betriebsspannung, herkömmliche Leuchtmittel aus China scheiden wegen gesonderter zolltechnischer Behandlung dann ebenfalls aus.

Man hat zwar an Backofenbeleuchtungen gedacht, aber offenbar tatsächlich Leuchtmittel für Vergrößerungsgeräte nicht berücksichtigt.

Meine Sicht der Dinge.

Beste Grüße,

Franz

*]: [url="http://www.eup4light.net/assets/pdffiles/Lot19part1/EuP_Domestic_Task1_V22.pdf"]http://www.eup4light.net/assets/pdffiles/L...c_Task1_V22.pdf[/url], Seite 11, Code 31.50.13.00. Das schließt Opallampen mit ein.
Hallo Franz,

genau die Verordnung habe ich gesucht und bisher nicht gefunden. Ich bin ja bekanntermassen von der elektrischen Fraktion und schüttelte innerlich nur den Kopf.

Natürlich könnte man eine Opallampe zur Raumbeleuchtung nehmen, aber diese gibt es nur mit 75 W und 150 W und heute schon zu Preisen jenseits von gut und böse, wenn ich das mit konventionellen Glühlampen vergleiche. Ich würde da eher die von Dir erwähnte Backofenlampe nehmen, denn erstens haben Leselampen fürs Bett nicht selten ein E14-Gewinde und zweitens passen für eine Leseleuchte eher 15 W denn 150 W.

Ungeachtet dessen werde ich jetzt aber bunkern und meinen Bestand auffüllen - wer weiß was den Leuten in Brüssel noch alles in den Sinn kommt.

Ach ja zum Thema USA-Import: Natürlich passt das nicht, hat aber dennoch einen gewissen Charme. Die Lichtausbeute einer Glühlampe ist vom Strom abhängig. Bekanntermassen hat man in den USA etwas um die 110...130 Volt bei 60 Hz. Die Frequenz ist einer Glühlampe als nahezu reinrassiger ohmscher Widerstand egal und die Spannung kann man mit einem Trafo anpassen, elektronische Schaltung geht auch. Man hätte den Vorteil einer etwas besseren Lichtausbeute, ob das allerdings den Aufwand der externen Beschaltung lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Martin
Hallo,

das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel 3:

(2) Ab 1. September 2009 gilt:

Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von

Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht

wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes

anzugeben:

a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe

und

<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt

nicht geeignet ist.

In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen

Unterlagen zur Konformitätsbewertung sind gegebenenfalls

die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren

die Lampe für den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck


Dann wäre eine Opallampe für den Hausgebrauch ungeeignet, weil der Verwendungszweck dafür nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verkäuflich.

Schöne Woche

Roland
Hallo!

Ich teile Franz rechtliche Darstellung nicht. Die Verordnung sieht zwei Definitionen des Begriffs Speziallampe vor, die alternativ und nicht kumulativ sind. Eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung geeignet ist, ist dann eine Speziallampe, wenn sie in der Produktbeschreibung entsprechend als zur Raumbeleuchtung nicht geeignet definiert wird. Meiner Meinung nach steht daher die Verordnung der Kommission der Herstellung und dem Verkauf von Opallampen etc. nicht entgegen. Das entspricht dem, was Mirko geschrieben hat.

Das heißt, dass es darauf ankommt, ob die Produktbeschreibungen entsprechend angepasst wird oder nicht. Das ist keine juristische, sondern eine ökonomische Frage.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten Opallampen verbieten (und das dann der EU in die Schuhe schieben), da wüsste ich jetzt nichts davon, hab da aber auch keine Insiderinformationen.

Thomas



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