Hallo,
das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel3:
(2) Ab 1. September 2009 gilt:
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von
Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht
wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes
anzugeben:
a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe
und
<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt
nicht geeignet ist.
In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen
Unterlagen zur Konformit?sbewertung sind gegebenenfalls
die technischen Eigenschaften aufzuf?hren, aufgrund deren
die Lampe f?r den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck
Dann w?e eine Opallampe f?r den Hausgebrauch ungeeignet weil der Verwendungszweck daf?r nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verk?flich.
Sch?e Woche
Roland
das sehe ich jetzt nicht ganz so pessimistisch, hier ein Auszug aus Artikel3:
(2) Ab 1. September 2009 gilt:
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von
Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht
wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes
anzugeben:
a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe
und
<img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/cool.gif' class='bbc_emoticon' alt='B)' /> der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt
nicht geeignet ist.
In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen
Unterlagen zur Konformit?sbewertung sind gegebenenfalls
die technischen Eigenschaften aufzuf?hren, aufgrund deren
die Lampe f?r den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck
Dann w?e eine Opallampe f?r den Hausgebrauch ungeeignet weil der Verwendungszweck daf?r nicht vorgesehen ist, also weiterhin im Fachhandel verk?flich.
Sch?e Woche
Roland