Laut meines Wissens steht in Deutschland der Schutz des eigenen Bildes unter dem Schutz der k?nstlerischen Arbeit. Das heisst, wenn die Bilder f?r k?nstlerische Zwecke aufgenommen wurden (z.B. Ausstellung, auch mit Katalog und Verkauf der Bilder bei geringer Auflage) ben?igt man keine Einverst?dniserkl?ung, insofern die Bilder in der ?fentlichkeit aufgenommen wurden. (Anders sieht es aus, wenn man Menschen in Privatr?men fotografiert. Achtung, auch Superm?kte etc. k?nen als "Privatr?me" bezeichnet werden.)
Was man nicht darf, ist ohne eindeutiges Einverst?dnis aufgenommene Portraitfotos kommerziell verwerten (z.B. in einer Modezeitschrift, oder in sehr grosser Auflage verbreiten).
Auf jeden Fall d?rfen Fotos - auch kommerziell - verwertet werden, wenn die Menschen als "Beiwerk", z.B. vor einem Panorama stehend, aufgenommen wurden. Das gilt dann n?lich gar nicht mehr als "eigenes Bild".
Gruss
Simon
Was man nicht darf, ist ohne eindeutiges Einverst?dnis aufgenommene Portraitfotos kommerziell verwerten (z.B. in einer Modezeitschrift, oder in sehr grosser Auflage verbreiten).
Auf jeden Fall d?rfen Fotos - auch kommerziell - verwertet werden, wenn die Menschen als "Beiwerk", z.B. vor einem Panorama stehend, aufgenommen wurden. Das gilt dann n?lich gar nicht mehr als "eigenes Bild".
Gruss
Simon