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Fotoimpex: Kleine ?derung Der AGB - Mirko Boeddecker - 10-06-2005 Hallo Leute, da wir leider in der letzten Zeit erhebliche Steigerungen an sogenannten "problematischen Reklamationen, die einen sehr stutzig machen" hatten und wir auch weiterhin schnell und kulant Reklamationen bearbeiten wollen, haben wir uns entschlossen, die AGBs so zu ändern, dass aus einer Reklamations-Einsendung keine Entschädigung (Vorteilsnahme) für den Reklamateur mehr möglich ist. In Zukunft ersetzen wir, im Berechtigungsfall, die Menge des eingesendeten unbelichteten Materials und der eingesendeten Muster schnell und prompt gegen dieselbe Menge unbelichteten Materials der gleichen Art. Mit anderen Worten: alles unbelichtete Material, das eingesendet wird, und alle fehlerhaften Bilder, die dabei lagen, werden durch neues Material ersetzt. Damit sind folgende Konstellationen nicht mehr möglich: 1) Nachdem man 998 Blatt Fotopapier verbraucht hat, sendet man ein Blatt, auf dem angeblich ein Knick war, und das letzte unbelichtete Blatt ein und verlangt 1000 Blatt neues Papier, weil angeblich alles fehlerhaft war, man das aber leider erst nach Wochen und 998 Blatt beim letzten Blatt gesehen hat...... 2) Wenn einem sein Papier vom Tonwert her doch nicht gefällt, sendet man es zurück und behauptet, es habe einen Fehler, und fordert ein ANDERES Papier als Ersatz. Sorry, aber es ist in der letzten Zeit einfach zu oft vorgekommen. Durch die neue Regelung hoffen wir, den "Reklamationsrittern" den Wind aus den Segeln zu nehmen, im Interesse aller ehrlichen Kunden und im Interesse einer langfristig moderaten Preispolitik. Bei offensichtlichen/bekannten Fehlern oder im "tragischen" Einzelfall entscheiden wir natürlich weiterhin überkulant, so wie bisher. Die Neufassung der AGB lautet: (...) Um Fotopapier und Filmreklamationen zu bearbeiten, benötigen wir ein Muster des Fehlers sowie das restliche, fehlerhafte, unbelichtete Material in der Originalverpackung. Im Berechtigungsfall ersetzen wir die Menge des eingesendeten unbelichteten Materials und die Menge des eingesendeten fehlerhaften Muster-Materials. Wer also nur 2 Blatt / Filme einsendet, bekommt auch nur 2 Blatt/Filme zurück. Mirko Fotoimpex: Kleine ?derung Der AGB - MKL - 10-06-2005 Hallo Mirko, meiner Meinung nach waren diese Einschränkungen schon in den alten AGB geregelt, die da hiessen: §7 Mängelrügen. Der Empfänger hat unsere Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung bei uns geltend gemacht werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach Auftreten zu rügen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung bleiben unberührt. Im Berechtigungsfall leisten wir Ersatz durch Nachlieferung von Waren gleicher Menge und Art. Schlägt die Nachlieferung fehl, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Es wird immer nur der Materialwert erstattet. Folgeschäden können nicht erstattet werden. Bei fehlerhaften Laborarbeiten wird das verarbeitete Material durch gleichwertiges unbelichtetes Material ersetzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Um Fotopapier und Filmreklamationen zu bearbeiten benötigen wir ein Muster des Fehlers sowie das restliche, fehlerhafte, unbelichtete Material. Eine Änderung, wie Du sie machst ist gar nicht nötig - die Ankündigung, dass Deine Kulanz wegfällt hätte gereicht. Zum zweiten Punkt "mir gefällt der Ton des Papiers nicht", wird bei unangebrochenen Packungen während der Widerrufsphase Dir keine andere Möglichkeit bleiben als die Packungen zurückzunehmen. Auch das war schon vorher so geregelt. Bei einer Reklamation war es ebenfalls Deine Kulanz, wenn Du eine andere Sorte zum Austausch angeboten hast. Tipp: Die bloße Ankündigung der AGB Änderung im Forum reicht ohnehin nicht. Im Katalog steht noch die alte drin und auf Deiner Webseite findet man keinen Link auf die AGBs (zumindest ich nicht). Viele Grüße Michael Fotoimpex: Kleine ?derung Der AGB - Mirko Boeddecker - 10-06-2005 Hallo Michael, klar strenggenommen hätte man das auch schon vorher so "durchsetzen" können. Haben wir aber nie gemacht bis es immer mehr geworden ist. Es geht mir darum das jetzt im Vorfeld zu kommunizieren damit es hinterher nicht heißt:"Warum bekomme ich nur 2 Blatt zurück- letztes mal habt Ihr mir doch 500 Blatt gesendet und ich dachte ich mach das gleich nochmal.." ;-). Fotopapiere sind Verfallsware und somit vom Kaufrücktritt befreit, da es unmöglich wäre eine zerstörungsfreie Prüfung der Ware vorzunehmen ob sie nicht falsch gelagert wurde. Lagert man Fotopapier auch nur für wenige Stunden in der prallen Sonne oder neben bestimmten Chemikalien kann es zu Problemen kommen oder zu Abweichungen in der Bildwiedergabe verglichen mit einer anderen Packung aus derselben Charge. Daher nehmen wir grundsätzlich kein Papier und Filme zurück- anders könnten wir Euch nicht garantieren einwandfreie Ware zu bekommen. Die geänderten AGB’s gehen heute Nachmittag im Katalog online. Grüße, Mirko |