model release unterwegs

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Laut meines Wissens steht in Deutschland der Schutz des eigenen Bildes unter dem Schutz der künstlerischen Arbeit. Das heißt, wenn die Bilder für künstlerische Zwecke aufgenommen wurden (z.B. Ausstellung, auch mit Katalog und Verkauf der Bilder bei geringer Auflage) benötigt man keine Einverständniserklärung, insofern die Bilder in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden. (Anders sieht es aus, wenn man Menschen in Privaträumen fotografiert. Achtung, auch Supermärkte etc. können als "Privaträume" bezeichnet werden.)

Was man nicht darf, ist ohne eindeutiges Einverständnis aufgenommene Portraitfotos kommerziell verwerten (z.B. in einer Modezeitschrift, oder in sehr großer Auflage verbreiten).

Auf jeden Fall dürfen Fotos - auch kommerziell - verwertet werden, wenn die Menschen als "Beiwerk", z.B. vor einem Panorama stehend, aufgenommen wurden. Das gilt dann nämlich gar nicht mehr als "eigenes Bild".

Gruss

Simon

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model release unterwegs - by william5 - 11-07-2006, 05:24 PM
model release unterwegs - by Guest - 12-07-2006, 09:04 AM
model release unterwegs - by william5 - 12-07-2006, 11:32 PM
model release unterwegs - by Simon.Weber - 16-07-2006, 09:05 AM
model release unterwegs - by uworischki - 16-07-2006, 10:58 AM



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