Rechne nach. Dasselbe wie Andi, nur habe ich mir den Luxus eines angepassten Volumens der Ziellösung gegönnt. Irrigerweise gab ich mich der Annahme hin, dass dadurch das Verständnis erleichtert würde.
Interessanterweise hat es jedoch zum kollektiven Nachdenken und einer daraus entstandenen -hoffentlich merkbefreit anwendbaren- Lösung geführt.
Jede Hausfrau mit einigermaßen Erfahrung beherrscht diese Problematik und kann Rezepte für vier Personen im Tiefschlaf auf zwei Personen runterbrechen oder auf sieben Personen hochrechnen. Die Wissenschaft dahinter? Vorher schauen, was rein soll und dann den Dreisatz anwenden. Wie Andi und ich es beschrieben haben.
Hauptschule, achte bis neunte Klasse, je nach Bundesland. Deshalb findet man in Chemie-Büchern sehr wenig darüber. Ansatzweise im guten alten "Felber/Röhe" aus der DDR. Ein sehr gutes Buch zur Ausbildung von Chemikanten/Laboranten, das mir nach meinem Studium sehr gute Dienste in der akad. Betreuung westdeutscher Abiturienten leistete und ursprünglich zur Weiterbildung von Holzfällern und ähnlich vorzeigbaren sozialistischen Werktätigen zum Leuna-Laboranten gedacht war. *]
Ich wundere mich ein wenig darüber, dass dieses vorherige Nachdenken vor dem Chemikalienansatz so wenig "common sense" ist. Nicht zuletzt deshalb haben wir Eigenlabor-Betreiber die Probleme der letzten Jahre bekommen. Jetzt zieht der schützende Gesetzgeber die Handfesseln etwas enger zu: Beim Selentoner ist es schon passiert. Die Frage, wann das auch bei Hydrochinon- oder P-Aminophenolentwicklern passiert, ist nur eine Frage der Zeit. Diskutiert wird das bereits und als Chemiker/Gutachter habe ich da ein eher zweifelhaftes Vergnügen in diesen Beratungsrunden.
Etwas mehr öffentlich kommuniziertes Denken (wie z.B. durch Andi) und etwas mehr "Denken vor dem Antwortschreiben" wäre da sehr zielführend für unser Hobby. Wir sind nämlich keine rechtsfrei operierenden Künstler, wir haben uns auch an das ChemG, die GefStoffVO und die ChemVerbVO zu halten. In ihrer jeweils durch EU-Vorschriften umgesetzten aktuellen Form.
Der letzte Genickschuss waren das Verbot von Dichromaten für die SW-Umkehrentwicklung und das Abgabeverbot von Zinn(II)-Chlorid für die chemische Umkehrung. Seitdem gibt es diese unmöglichen Diskussionen um unsauber angesetzte KMnO_4-Bleichen und unsauber applizierte Zweitbelichtungen.
Alles durch uns selbstverschuldet. Weil öffentlich nicht genug Sachverstand bekundet wurde. Ich bin es langsam leid, in den Gremien gegen die Windmühlen der Öffentlichkeit zu kämpfen.
Jedermann bekommt ja auch weiterhin alles in der Apotheke. Wenn der Apotheker denn verkaufen will. Das ist auch eine gewisse Art der Sachkunde-Kontrolle, diese ist durch die Apotheker durchaus gewollt und wird von mir auch ausdrücklich begrüßt!
Mir selber ist das scheißegal. Ich verfüge über die ausreichenden Nachweise und werde bis 2021 auch noch Dichromate über den Chemikalienhandel geliefert bekommen. Dann bin ich nämlich 50 und falle erstmals pauschal unter die Endverbleibs-Erklärungspflicht für Gutachter, weil ich da meine Bestallung für die Kerntechnik loswerde. Wird im Rahmen einer anderen Verordnung leider übergreifend geregelt. Also vorher noch ein paar Säcke der gewünschten Chemikalien gekauft und gut ist.
Beste Grüße,
Franz
*]: Wobei "Laborant" und "Chemikant" in ihrer westdeutschen Bezeichnung grad auszutauschen waren. Das wird leider heute immer noch von den Arbeitsbehörden nicht beachtet.
Ich bin übrigens kein geborener Mitteldeutscher. Ich habe dieses Buch damals 1986 vom Eintrittsgeld gekauft, ein Anorganikum, ein Organikum und viele Filme waren auch noch mit dabei (man hat ja vorher Ostmark für 1:7 reingeschmuggelt oder fair auf der Straße für 1:3 getauscht).
Und ich bin Chemiker. Nach der Wende habe ich in Jena in einem der besten Studienkonzepte für dieses Fach studiert. Alle meine Mit-Abiturienten an westdeutschen Hochschulen habe ich zeitlich überholt und hatte dabei auch noch die besseren Studienbedingungen samt größerem vermittelten Wissen. Wir bekamen NMR-Messungen unserer Praktikumspräparate und durften die gesamte instrumentelle Analytik bereits im Grundstudium erlernen. In der Organik standen UV/VIS- und IR-Spektrometer zu unserer freien Benutzung auf dem Flur. Nicht nur ein popeliges Schmelzpunktmikroskop zur Benutzung nach Anmeldung wie damals in Heidelberg.
Interessanterweise hat es jedoch zum kollektiven Nachdenken und einer daraus entstandenen -hoffentlich merkbefreit anwendbaren- Lösung geführt.
Jede Hausfrau mit einigermaßen Erfahrung beherrscht diese Problematik und kann Rezepte für vier Personen im Tiefschlaf auf zwei Personen runterbrechen oder auf sieben Personen hochrechnen. Die Wissenschaft dahinter? Vorher schauen, was rein soll und dann den Dreisatz anwenden. Wie Andi und ich es beschrieben haben.
Hauptschule, achte bis neunte Klasse, je nach Bundesland. Deshalb findet man in Chemie-Büchern sehr wenig darüber. Ansatzweise im guten alten "Felber/Röhe" aus der DDR. Ein sehr gutes Buch zur Ausbildung von Chemikanten/Laboranten, das mir nach meinem Studium sehr gute Dienste in der akad. Betreuung westdeutscher Abiturienten leistete und ursprünglich zur Weiterbildung von Holzfällern und ähnlich vorzeigbaren sozialistischen Werktätigen zum Leuna-Laboranten gedacht war. *]
Ich wundere mich ein wenig darüber, dass dieses vorherige Nachdenken vor dem Chemikalienansatz so wenig "common sense" ist. Nicht zuletzt deshalb haben wir Eigenlabor-Betreiber die Probleme der letzten Jahre bekommen. Jetzt zieht der schützende Gesetzgeber die Handfesseln etwas enger zu: Beim Selentoner ist es schon passiert. Die Frage, wann das auch bei Hydrochinon- oder P-Aminophenolentwicklern passiert, ist nur eine Frage der Zeit. Diskutiert wird das bereits und als Chemiker/Gutachter habe ich da ein eher zweifelhaftes Vergnügen in diesen Beratungsrunden.
Etwas mehr öffentlich kommuniziertes Denken (wie z.B. durch Andi) und etwas mehr "Denken vor dem Antwortschreiben" wäre da sehr zielführend für unser Hobby. Wir sind nämlich keine rechtsfrei operierenden Künstler, wir haben uns auch an das ChemG, die GefStoffVO und die ChemVerbVO zu halten. In ihrer jeweils durch EU-Vorschriften umgesetzten aktuellen Form.
Der letzte Genickschuss waren das Verbot von Dichromaten für die SW-Umkehrentwicklung und das Abgabeverbot von Zinn(II)-Chlorid für die chemische Umkehrung. Seitdem gibt es diese unmöglichen Diskussionen um unsauber angesetzte KMnO_4-Bleichen und unsauber applizierte Zweitbelichtungen.
Alles durch uns selbstverschuldet. Weil öffentlich nicht genug Sachverstand bekundet wurde. Ich bin es langsam leid, in den Gremien gegen die Windmühlen der Öffentlichkeit zu kämpfen.
Jedermann bekommt ja auch weiterhin alles in der Apotheke. Wenn der Apotheker denn verkaufen will. Das ist auch eine gewisse Art der Sachkunde-Kontrolle, diese ist durch die Apotheker durchaus gewollt und wird von mir auch ausdrücklich begrüßt!
Mir selber ist das scheißegal. Ich verfüge über die ausreichenden Nachweise und werde bis 2021 auch noch Dichromate über den Chemikalienhandel geliefert bekommen. Dann bin ich nämlich 50 und falle erstmals pauschal unter die Endverbleibs-Erklärungspflicht für Gutachter, weil ich da meine Bestallung für die Kerntechnik loswerde. Wird im Rahmen einer anderen Verordnung leider übergreifend geregelt. Also vorher noch ein paar Säcke der gewünschten Chemikalien gekauft und gut ist.
Beste Grüße,
Franz
*]: Wobei "Laborant" und "Chemikant" in ihrer westdeutschen Bezeichnung grad auszutauschen waren. Das wird leider heute immer noch von den Arbeitsbehörden nicht beachtet.
Ich bin übrigens kein geborener Mitteldeutscher. Ich habe dieses Buch damals 1986 vom Eintrittsgeld gekauft, ein Anorganikum, ein Organikum und viele Filme waren auch noch mit dabei (man hat ja vorher Ostmark für 1:7 reingeschmuggelt oder fair auf der Straße für 1:3 getauscht).
Und ich bin Chemiker. Nach der Wende habe ich in Jena in einem der besten Studienkonzepte für dieses Fach studiert. Alle meine Mit-Abiturienten an westdeutschen Hochschulen habe ich zeitlich überholt und hatte dabei auch noch die besseren Studienbedingungen samt größerem vermittelten Wissen. Wir bekamen NMR-Messungen unserer Praktikumspräparate und durften die gesamte instrumentelle Analytik bereits im Grundstudium erlernen. In der Organik standen UV/VIS- und IR-Spektrometer zu unserer freien Benutzung auf dem Flur. Nicht nur ein popeliges Schmelzpunktmikroskop zur Benutzung nach Anmeldung wie damals in Heidelberg.