model release unterwegs

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Hallo zusammen,

hier eine Frage, die mich schon lange bewegt und nicht zwingend mit analoger Fotografie zu tun hat, sondern eher ganz allgemein gültig ist.

Für die Abbildung von Personen benötige ich wegen der Problematik des rechts am eigenen Bild deren Einverständniserklärung. Soweit ich weiß, nennt sich das "model release".

Wie macht ihr das, wenn ihr unterwegs seid, jemanden seht und ihn ablichtet? Ich mag das mal ganz praktisch wissen: Habt ihr vorbereitete Zettel und 'nen Stift dabei? Hat jemand Erfahrungen, wie Menschen dabei reagieren und man am besten vorgeht?

Jedes Mal, wenn ich andere, unbekannte Menschen fotografiere und später dann die Ergebnisse im Labor sehe, fällt mir wieder ein, dass ich die Bilder nicht veröffentlichen kann.

Viele Grüße, Jens
(This post was last modified: 11-07-2006, 05:25 PM by william5.)
Hallo Jens

Bei Aufnahmen unterwegs mach ich keine Verträge. Wenn es zu einem Blick und Wortwechsel mit dem Model kommt, sag ihm einfach kurz für was du die Aufnahmen machst (das interessiert die nämlich, da genug Spinner unterwegs sind - handy und so). Vielleicht hast du ja eine Visitenkarte die du abgeben kannst auf der deine Webpage drauf ist, damit sie sehen können was du so machst.

Sag dass du die Bilder auf deiner Website publizieren willst und du auch Abzüge machst für dich und evtl. Ausstellung (vielleicht haben die Leute den Wunsch einen Abzug zu erhalten, dann evrlang doch einfach die Adresse). Wenn es zu keinem Kontakt kommt, dann machst du nichts. Wenn du nicht damit handelst und Werbung machst, gilt das Bild als Kunst. Schau mal in der neusten Photonews, da wird genau diese Frage im Frontartikel diskutiert.

Wenn du Street machst, nehme ich an, dass die Leute dich sehen. Du wirst sie ja hoffentlich nicht mit dem Raketenrohr abschießen (sprich: alles über 135mm finde ich bei Street unanständig).

Bei geplanten Shootings mache ich selbstverständlich einen TFP-Model-Release (auf Wunsch kann ich dir mein Muster zukommen lassen; E-Mail siehe unter meiner Website).

Gruss Martin
Danke Martin. Is nix mit Raketenrohr bei mir. Arbeite bei Kleinbild mit 50er und beim Mittelformat von 50er bis 150er. Und bei letzterem sowie fast ausschließlich mit Stativ. Da bin ich dann wahrlich nicht zu übersehen ;-)
(This post was last modified: 12-07-2006, 11:36 PM by william5.)
Laut meines Wissens steht in Deutschland der Schutz des eigenen Bildes unter dem Schutz der künstlerischen Arbeit. Das heißt, wenn die Bilder für künstlerische Zwecke aufgenommen wurden (z.B. Ausstellung, auch mit Katalog und Verkauf der Bilder bei geringer Auflage) benötigt man keine Einverständniserklärung, insofern die Bilder in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden. (Anders sieht es aus, wenn man Menschen in Privaträumen fotografiert. Achtung, auch Supermärkte etc. können als "Privaträume" bezeichnet werden.)

Was man nicht darf, ist ohne eindeutiges Einverständnis aufgenommene Portraitfotos kommerziell verwerten (z.B. in einer Modezeitschrift, oder in sehr großer Auflage verbreiten).

Auf jeden Fall dürfen Fotos - auch kommerziell - verwertet werden, wenn die Menschen als "Beiwerk", z.B. vor einem Panorama stehend, aufgenommen wurden. Das gilt dann nämlich gar nicht mehr als "eigenes Bild".

Gruss

Simon
in der aktuellen PHOTONEWS ist ein interessanter beitrag genau über dieses thema.

grüße uwe



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