Fotoimpex: Kleine Änderung Der AGB

0 Replies, 8519 Views

Hallo Mirko,

meiner Meinung nach waren diese Einschränkungen schon in den alten AGB geregelt, die da hiessen:

§7 Mängelrügen.

Der Empfänger hat unsere Waren unverzüglich nach Erhalt

zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen

nach Empfang der Sendung bei uns geltend gemacht werden.

Andere Mängel sind unverzüglich nach Auftreten zu rügen.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung bleiben

unberührt. Im Berechtigungsfall leisten wir Ersatz durch Nachlieferung

von Waren gleicher Menge und Art. Schlägt die Nachlieferung

fehl, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung

berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Es wird immer nur der Materialwert erstattet. Folgeschäden

können nicht erstattet werden.

Bei fehlerhaften Laborarbeiten wird das verarbeitete Material

durch gleichwertiges unbelichtetes Material ersetzt. Weitergehende

Ansprüche sind ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Um Fotopapier und Filmreklamationen

zu bearbeiten benötigen wir ein Muster des Fehlers sowie das

restliche, fehlerhafte, unbelichtete Material.


Eine Änderung, wie Du sie machst ist gar nicht nötig - die Ankündigung, dass Deine Kulanz wegfällt hätte gereicht.

Zum zweiten Punkt "mir gefällt der Ton des Papiers nicht", wird bei unangebrochenen Packungen während der Widerrufsphase Dir keine andere Möglichkeit bleiben als die Packungen zurückzunehmen. Auch das war schon vorher so geregelt. Bei einer Reklamation war es ebenfalls Deine Kulanz, wenn Du eine andere Sorte zum Austausch angeboten hast.

Tipp:

Die bloße Ankündigung der AGB Änderung im Forum reicht ohnehin nicht. Im Katalog steht noch die alte drin und auf Deiner Webseite findet man keinen Link auf die AGBs (zumindest ich nicht).

Viele Grüße

Michael

Messages In This Thread
Fotoimpex: Kleine ?derung Der AGB - by MKL - 10-06-2005, 11:51 AM



Users browsing this thread: 1 Guest(s)

Theme Selector