Hallo Mirko,
meiner Meinung nach waren diese Einschränkungen schon in den alten AGB geregelt, die da hiessen:
§7 Mängelrügen.
Der Empfänger hat unsere Waren unverzüglich nach Erhalt
zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen
nach Empfang der Sendung bei uns geltend gemacht werden.
Andere Mängel sind unverzüglich nach Auftreten zu rügen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung bleiben
unberührt. Im Berechtigungsfall leisten wir Ersatz durch Nachlieferung
von Waren gleicher Menge und Art. Schlägt die Nachlieferung
fehl, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Es wird immer nur der Materialwert erstattet. Folgeschäden
können nicht erstattet werden.
Bei fehlerhaften Laborarbeiten wird das verarbeitete Material
durch gleichwertiges unbelichtetes Material ersetzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Um Fotopapier und Filmreklamationen
zu bearbeiten benötigen wir ein Muster des Fehlers sowie das
restliche, fehlerhafte, unbelichtete Material.
Eine Änderung, wie Du sie machst ist gar nicht nötig - die Ankündigung, dass Deine Kulanz wegfällt hätte gereicht.
Zum zweiten Punkt "mir gefällt der Ton des Papiers nicht", wird bei unangebrochenen Packungen während der Widerrufsphase Dir keine andere Möglichkeit bleiben als die Packungen zurückzunehmen. Auch das war schon vorher so geregelt. Bei einer Reklamation war es ebenfalls Deine Kulanz, wenn Du eine andere Sorte zum Austausch angeboten hast.
Tipp:
Die bloße Ankündigung der AGB Änderung im Forum reicht ohnehin nicht. Im Katalog steht noch die alte drin und auf Deiner Webseite findet man keinen Link auf die AGBs (zumindest ich nicht).
Viele Grüße
Michael
meiner Meinung nach waren diese Einschränkungen schon in den alten AGB geregelt, die da hiessen:
§7 Mängelrügen.
Der Empfänger hat unsere Waren unverzüglich nach Erhalt
zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen
nach Empfang der Sendung bei uns geltend gemacht werden.
Andere Mängel sind unverzüglich nach Auftreten zu rügen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung bleiben
unberührt. Im Berechtigungsfall leisten wir Ersatz durch Nachlieferung
von Waren gleicher Menge und Art. Schlägt die Nachlieferung
fehl, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Es wird immer nur der Materialwert erstattet. Folgeschäden
können nicht erstattet werden.
Bei fehlerhaften Laborarbeiten wird das verarbeitete Material
durch gleichwertiges unbelichtetes Material ersetzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Um Fotopapier und Filmreklamationen
zu bearbeiten benötigen wir ein Muster des Fehlers sowie das
restliche, fehlerhafte, unbelichtete Material.
Eine Änderung, wie Du sie machst ist gar nicht nötig - die Ankündigung, dass Deine Kulanz wegfällt hätte gereicht.
Zum zweiten Punkt "mir gefällt der Ton des Papiers nicht", wird bei unangebrochenen Packungen während der Widerrufsphase Dir keine andere Möglichkeit bleiben als die Packungen zurückzunehmen. Auch das war schon vorher so geregelt. Bei einer Reklamation war es ebenfalls Deine Kulanz, wenn Du eine andere Sorte zum Austausch angeboten hast.
Tipp:
Die bloße Ankündigung der AGB Änderung im Forum reicht ohnehin nicht. Im Katalog steht noch die alte drin und auf Deiner Webseite findet man keinen Link auf die AGBs (zumindest ich nicht).
Viele Grüße
Michael

