Hallo CP,
das hängt von der Konzentration ab. Die pharmazeutische Brühe mit 35-37% Gehalt ist tatsächlich nicht frei verkäuflich. Mit 24% oder 4% Gehalt (beides gängige Verdünnungen) langt aber die Volljährigkeit und ein Verwendungsnachweis/Endverbleibserklärung. Deine Apotheke hat es sich da ein wenig einfach gemacht.
Beste Grüße,
Franz
das hängt von der Konzentration ab. Die pharmazeutische Brühe mit 35-37% Gehalt ist tatsächlich nicht frei verkäuflich. Mit 24% oder 4% Gehalt (beides gängige Verdünnungen) langt aber die Volljährigkeit und ein Verwendungsnachweis/Endverbleibserklärung. Deine Apotheke hat es sich da ein wenig einfach gemacht.
Beste Grüße,
Franz

